Gibt es den Felgendienst auch in meiner Region?
Wir haben Annahmestellen in der ganzen Deutschschweiz, die Standorte unserer Partner finden Sie in unserem Partnerverzeichnis. Für Fragen bezüglich der Inanspruchnahme unserer Services können Sie uns selbstverständlich gerne kontaktieren.
Wo kann ich meine Felgen abliefern?
Ihre Felgen werden bei jedem unserer Partner entgegengenommen. Nach Erledigung des Auftrags können Sie die Felgen wieder bei unseren Partnern abgeholt werden. Bei einer Anlieferung und Abholung Ihrer Felgen bei einem unserer Partner fallen für Sie keine Kosten für Logistik an. Natürlich können Sie auch unseren günstigen Lieferservice in Anspruch nehmen.
Kann ich meine Felgen auch per Post schicken?
Sie können uns Ihre Felgen selbstverständlich auch per Post schicken. Bitte senden Sie diese an folgende Adresse:
ACHTUNG!
AB 01.10.2011
NEUE ADRESSE:
Felgendienst GmbH
Hauptstrasse 11
4450 Sissach
Insbesondere wenn es sich um eine einzelne Felge handelt, empfehlen wir Ihnen den postalischen Versand um unnötige Kosten zu vermeiden. Bei der Rücksendung fällt eine Nachnahmegebühr von CHF 15.- an. Wenn Sie die Nachnahmegebühr vermeiden möchten, können Sie den Rechnungsbetrag auch per Vorkasse überweisen, dann fallen nur die Kosten für den Versand an.
Liefert der Felgendienst auch nach Hause?
Selbstverständlich haben wir auch einen Lieferservice. Unser Lieferservice liefert gegen einen Aufpreis direkt zu Ihnen nach Hause. Sie können bequem Ihren Auftrag von zuhause aus aufgeben. Unser Lieferservice kommt bei Ihnen vorbei um die Felgen abzuholen, und bringt Sie nach Erledigung der in Auftrag gegebenen Arbeiten auch wieder zu Ihnen nach Hause.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit unsere Angebote zu kombinieren. Z.B. Sie bringen die Felgen zur Auftragserteilung zu einem unserer Partner und lassen die fertigen Felgen direkt zu Ihnen nach Hause liefern, oder umgekehrt wie Sie wünschen. Unser Tarif für den Lieferservice beträgt CHF 40.- pro Fahrt.
Wie funktioniert der Komplett-Service?
Sie können Ihr Fahrzeug jeweils freitags von 16:00 – 18:30 Uhr in unserer Parkinghalle in dem Hammerweg 3 in 4410 Liestal vorbeibringen. Dort wird es von unserem Mitarbeiter in Empfang genommen. Ihr Fahrzeug kann in der Folgewoche zur selben Zeit wieder abgeholt werden. Sollten die in Auftrag gegebenen Arbeiten länger dauern als eine Woche, werden Sie frühzeitig von uns kontaktiert.
zum Situationsplan unserer Parkinghalle auf google maps.
Um diesen Service optimal koordinieren zu können, bitten wir Sie, sich jeweils bis Donnerstag telefonisch (0800 – FELGEN) oder per Email bei uns für diesen Service anzumelden.
Welche Farben stehen für die Pulverbeschichtung zur Auswahl?
Wir bieten ein Spektrum von über 200 Farben zur freien Auswahl. Sie haben die Möglichkeit unser Standardangebot mit 9 zur Auswahl stehenden Farben für nur CHF 99.- zu wählen, oder sich für eine Farbe Ihrer Wahl gemäss unserem Farbspektrum zu entscheiden (siehe Downloads).Zusätzlich umfasst unsere Auswahl noch Eisenglimmerfarbtöne in drei Stufen, ein Felgensilber und unser Spezial Silber in Seidenglanz.Wir werden unser Angebot an Farben kontinuierlich ausbauen, schauen Sie wieder mal rein, wir freuen uns auf Ihren Besuch auf unserer Homepage oder bei einem unserer Partner.
Werden auch Spezialwünsche bei der Lackierung berücksichtigt?
Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Veredelung Ihrer Felgen nach Ihren Vorstellungen. Wir verfügen über das komplette Farbspektrum bei Nasslackierungen. Von herkömmlicher 2-Schicht bis 4-Schicht-Lackierungen sowie auch verschiedene Effektlackierungen haben wir in unserem Angebot.
Warum ist der Felgendienst so günstig?
Dank der Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern haben wir ein dichtes Vertriebsnetz, und können dadurch auch im Bereich Logistik unnötige Kosten vermeiden. Diese Preisvorteile geben wir direkt an sie weiter. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, eine transparente Preispolitik zu betreiben, damit die Kunden wissen wofür sie bezahlen.
Haftung und Reklamationen
Der Felgendienst haftet für Fehlleistungen, welche bei der Bearbeitung der Felgen durch den Felgendienst entstanden sind. Der Haftungsanspruch gilt bis zwei Wochen nach der Auslieferung der Felgen. Reklamationen welche mehr als zwei Wochen nach Auslieferung der Felgen oder erst nach der Montage der Reifen an das Auto erfolgen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Felgendienst haftet nicht für Schäden, die bei der Montage der Felgen durch Drittanbieter entstehen.
